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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20   

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https://dejure.org/2021,33632
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20 (https://dejure.org/2021,33632)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.2021 - 2 Sa 287/20 (https://dejure.org/2021,33632)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 2 Sa 287/20 (https://dejure.org/2021,33632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 7 Abs 4 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 1 BUrlG, § 6 Abs 1 BUrlG, § 779 BGB
    Urlaubsabgeltung - Tatsachenvergleich

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Urlaubsgewährung; Urlaubsverfall; Urlaubsanrechnung; Tatsachenvergleich; Willenserklärung; Wissenserklärung

  • rechtsportal.de

    Urlaubsabgeltung; Urlaubsgewährung; Urlaubsverfall; Urlaubsanrechnung; Tatsachenvergleich; Willenserklärung; Wissenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Führt § 6 BUrlG dazu, dass der Urlaubsanspruch gegen den Altarbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte um die Urlaubstage, die in einem neuen Arbeitsverhältnis entstehen, gekürzt werden darf?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Den Arbeitgeber trifft die Initiativlast bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs (BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21, juris).

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraumes verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., juris).

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Die Orientierung an Treu und Glauben (§ 157 BGB ) bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs im Einklang steht (BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Die Orientierung an Treu und Glauben (§ 157 BGB ) bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs im Einklang steht (BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Es ist insoweit von dem Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen, weil es an deutlichen Anhaltspunkten für einen Regelungswillen der Parteien fehlt, dass der vertragliche Mehrurlaub abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG auch dann mit Ablauf des Kalenderjahres oder am Ende des jeweiligen Übertragungszeitraumes verfallen soll, wenn die Beklagte ihren Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 51, 52 m. w. N., juris).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Dafür ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist (BAG, Urteil vom 18.10.1990 - 8 AZR 490/89 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist (BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 8 AZR 196/90 - Rn. 25 ff., juris).
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt - neben der Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder einer entsprechenden vorbehaltlosen Zusage (BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18, 19, juris) - die Freistellung von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht voraus (BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 15, juris).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt - neben der Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder einer entsprechenden vorbehaltlosen Zusage (BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18, 19, juris) - die Freistellung von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht voraus (BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 15, juris).
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    Zur Urlaubsgewährung hätte es also einer besonderen Erklärung der Beklagten bedurft, aus der die Klägerin hätte entnehmen können müssen, dass sie unter Anrechnung auf ihren Urlaubsanspruch von der Beklagten von ihrer Arbeitspflicht befreit sei (vgl. BAG, Urteil vom 31.05.1990 - 8 AZR 132/89 - Rn. 10, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2017 - 4 Sa 7/17

    Anspruch auf Abgeltung des übertragenen Urlaubs bei Fortsetzung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
    § 6 BUrlG führt nicht dazu, dass der Urlaubsanspruch gegen den Altarbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte um die Urlaubstage, die in einem neuen Arbeitsverhältnis entstehen, zu kürzen ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.06.2017 - 4 Sa 7/17 - Rn. 45, 46, juris).
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